Betriebsarzt in gewerblichen Betrieben, staatlichen, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen

Das Leistungsspektrum eines Betriebsatzes umfaßt alle Aufgaben, die sich aus §3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (PDF) ergeben und was zeitgemäßes Gesundheitsmanagement von ihm erwartet:

Beratung hinsichtlich

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Beschaffung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstungen und Körperschutzmittel
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • arbeitsphysiologischer und arbeitspsychologischer Fragestellungen
  • betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • betrieblicher Suchtkrankenhilfe
  • betrieblicher Gesundheitsförderung
  • Ernährung
  • Auslandsreisen
  • Impfungen

Teilnahme an

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Arbeits- und Gesprächskreisen
  • Betriebs- und anderen Versammlungen
  • Unterweisungen
  • Gesundheitstagen.

Durchführung von

  • allgemeinen und speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
  • arbeitsplatzbezogenen Erstuntersuchungen (Einstellungsuntersuchungen)
  • Impfungen.